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   LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2010 - L 5 AS 135/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,35822
LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2010 - L 5 AS 135/10 B ER (https://dejure.org/2010,35822)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.08.2010 - L 5 AS 135/10 B ER (https://dejure.org/2010,35822)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER (https://dejure.org/2010,35822)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2010 - L 5 AS 135/10
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2010 - L 5 AS 135/10
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 13 AS 205/15

    Schwellenwert für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bestimmung des Zeitraums

    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 13 AS 287/16

    Gewährung von Leistungen in Form der Bewilligung von Kosten für Unterkunft und

    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 13 AS 27/17
    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 13 AS 235/16
    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2017 - L 13 AS 87/17
    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 13 AS 349/15
    Im Ausgangspunkt zu fordern ist demnach eine existentielle Notlage (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rn. 21), die freilich immer dann naheliegt, wenn das Existenzminimum des Leistungsberechtigten durch die tatsächlich gewährten Leistungen unter Berücksichtigung seiner realen Selbsthilfemöglichkeiten nicht gesichert ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 AS 35/14
    Allerdings führt nicht jede Unterdeckung des Bedarfs bereits zwingend zu einer Bedrohung des soziokulturellen Existenzminimums und damit zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes; im Ausgangspunkt zu fordern ist eine existentielle Notlage (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rdn. 21), die vorliegend nicht zu erkennen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2014 - L 13 AS 196/14
    Allerdings führt nicht jede Unterdeckung des Bedarfs bereits zwingend zu einer Bedrohung des soziokulturellen Existenzminimums und damit zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes; im Ausgangspunkt zu fordern ist eine existentielle Notlage, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 13 AS 35/14 B ER -, sowie Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2010 - L 5 AS 135/10 B ER - juris Rdn. 21), die vorliegend nicht zu erkennen ist.
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